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1223. Mai 25. Breslau im Chore der Domkirche.

8. Kal. Jun.

Lorenz, Bischof von Breslau, gestattet unter Zustimmung des Kapitels seinem Vogte in Neisse, Walther, auf bischöflichem Gebiete in Vyasd (Ujest) sich anzusiedeln pro sexto manso, so nämlich, dass von jeder Hufe jährlich der Feldzehnte an den bischöflichen Tisch entrichtet werde und ein halber Vierdung Silber deutschen Gewichts, mit Ausschluss jeder sechsten Hufe, deren Zehnte und Zins jener Walther erblich haben soll, für seine Bemühungen. Bei der Austheilung behält sich der Bischof vor, sechs Hufen selbst unter den Pflug zu nehmen und diese sowie vier Hufen, welche Walther erblich erhält, sind zins- und zehntfrei. Von den Zehnten und Zinsen aller übrigen Hufen erhält der Bischof 5/6, der Vogt 1/6. Und weil der Bischof denselben Walther ebensowohl bei den Gerichten als bei sonstigen Prokurationen zum Prokurator et solum in jure Theutonico advocatum haben will, gewährt er ihm den dritten Theil vom Gericht nomiue advocati und den vierten nomine sculteti. Derselbe erhält ferner allen Nutzen und Ertrag von den Wässern und Wäldern jenes Ortes mit Ausschluss zweier bischöflichen Teiche und des Rechtes, das bischöfliche Korn auf den hier zu gründenden Mühlen unentgeltlich mahlen zu lassen. Da sowohl der Marktflecken als die hier anzulegenden Dörfer nach dem Rechte angelegt werden sollen, welches der neue Markt (Neumarkt) Herzog Heinrich's quod Srzoda dicitur, hat, verleiht der Bischof dem Walther das sechste Gehöft in dem Marktflecken und die sechste Hufe auf den Dörfern (nämlich die Gefalle, Zehnt und Zins davon, nicht, wie Stenzel am anzuführenden O. glaubt, den Besitz selbst), während sich der Bischof Raum für einen eigenen Hof an einem ihm passend scheinenden Orte vorbehält.

Z. Victor, dec., Januss archid., Radozl. archid. Olomuc., Sdizlaw archid. de Zavicost, Radulf cant., Egid. scol., Laur. cust., Otto, Lupus, Franczko, Henr., Sdizlaw, Symon, Willer, Joh., Henr. can. Wrat., Reginald Pfarrer v. Oppeln u. v. A.


Or. mit dem Siegel des Bischofs. Dom-Archiv KK. 27. Tzschoppe und Stenzel 282 aus dem Liber niger.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.